Frage 3080 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Müssen Sie als Fischereiausübungsberechtigter auch ein geeignetes Gefäß zur Entnahme von rechtsverwertbaren Wasserproben mit sich führen?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 3080
- A: nein, für die Entnahme von Wasserproben sind Amtspersonen erforderlich
Weitere Fragen: Fischhege und Gewässerpflege
- 3081Was ist zu tun, wenn beim Angeln krankheitsverdächtige Fische beobachtet werden?
- 3082Was ist zu tun, wenn man einen krankheitsverdächtigen Fisch gefangen hat
- 3083Wie sollen erkrankte Fische dem Fischgesundheitsdienst überbracht werden?
- 3084Welche Einrichtung ist befähigt krankheitsverdächtige Fische zu untersuchen?
- 3085Welche Einleitungen verursachen Schäden an Haut und Kiemen der Fische?
- 3086Warum sind Baustellenabwässer - bestehend aus Zement-, Beton- oder Baukalkabwasser - fischschädlich?