Frage 3080 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Müssen Sie als Fischereiausübungsberechtigter auch ein geeignetes Gefäß zur Entnahme von rechtsverwertbaren Wasserproben mit sich führen?

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Richtige Antwort zu Frage 3080

  • A: nein, für die Entnahme von Wasserproben sind Amtspersonen erforderlich
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