Du willst in Bayern angeln, hast aber keinen Angelschein? Das geht nur in wenigen, klar geregelten Fällen.

Die wichtigste Ausnahme betrifft Kinder: Seit dem 1. Januar 2025 dürfen sie ab sieben Jahren mit einer erwachsenen Begleitung selbst angeln.1 Daneben gibt es Helfer, geschlossene Teiche und den Touristenschein.

Dieser Artikel zeigt dir, wer was darf, was ein Erlaubnisschein damit zu tun hat und was bei einem Verstoß droht. Wie die Prüfung abläuft, steht auf der Startseite mit dem Prüfungstrainer.

Grundsatz
Schein Pflichtwer fischt, führt ihn mit2
Kinder
ab 7 Jahrenmit volljährigem Scheininhaber3
Bußgeld
bis 7.500 €Art. 66 BayFiG4
Straftat
bis 2 JahreFischwilderei, § 293 StGB5
Kurzantwort: Ohne Fischereischein darfst du nur in den Ausnahmen unten angeln. Ein Erlaubnisschein für das Gewässer kommt fast immer dazu.

Grundsatz: Fischereischeinpflicht

Wer in Bayern Fischfang betreibt, muss einen auf seine Person ausgestellten, gültigen Fischereischein bei sich haben. Dazu kommt der Nachweis, dass die Fischereiabgabe bezahlt ist.2

Polizei, Fischereiaufseher, Fischereiberechtigte und Pächter dürfen beides jederzeit kontrollieren. Der Schein wird nach bestandener Fischerprüfung ausgestellt und gilt dann in der Regel lebenslang.63

Die Regel gilt für jedes Angeln, nicht nur für Großseen. Auch ein einzelner Wurf am Bach fällt darunter.

Die Ausnahmen

Das Gesetz kennt einige Fälle, in denen du ohne eigenen Fischereischein fischen darfst. Jeder hat Bedingungen.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, die mindestens sieben und noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen fischen, wenn ein volljähriger Fischereischeininhaber sie verantwortlich begleitet.3 Einen eigenen Jugendfischereischein gibt es seit 2025 nicht mehr. Vorher lag die Grenze bei zehn Jahren.1

Die Begleitperson haftet dafür, dass Tierschutz, Schonzeiten und Mindestmaße eingehalten werden. Eine Fischereiabgabe zahlen Kinder und Jugendliche nicht.7

Für Kinder unter sieben Jahren sieht das Gesetz keine Ausnahme vor. Sie können zuschauen, die Angel führt aber die erwachsene Person mit Schein.

Ab sieben Jahren darf ein Kind mitfischen, solange eine volljährige Person mit Fischereischein verantwortlich dabei ist.

Helfer ohne Handangel

Keinen Fischereischein braucht, wer als Helfer eines Scheininhabers fischt, der ihn begleitet, und dabei keine Handangel benutzt.2 Gemeint ist etwa das Keschern oder Landen. Selbst die Rute zu führen gehört nicht dazu.

Private Teiche und Forellenanlagen

Auch für geschlossene Gewässer gilt eine Ausnahme, aber mit Haken. Geschlossen sind künstlich angelegte, ablassbare Fischteiche und Fischbehälter, die ständig so abgesperrt sind, dass keine Fische hinein- oder herauswechseln können.8

Ohne Schein darfst du dort aber nur fischen, wenn du keine Handangel benutzt.2 Beim klassischen Forellenangeln mit der Rute brauchst du also trotzdem einen Fischereischein. Ob ein Forellensee wirklich ein geschlossenes Gewässer ist, hängt von seiner Bauart ab. Frag den Betreiber, bevor du dich darauf verlässt.

Geschlossenes Gewässer: künstlich angelegt, ablassbar und so abgesperrt, dass keine Fische hinein- oder herauswechseln. Ohne Schein nur ohne Handangel.

Touristen, Ferien- und Urlauberschein

Einen Ferien- oder Urlauberschein für Menschen mit deutschem Wohnsitz sieht die Verordnung nicht vor. Eine Ausnahme ohne Prüfung gibt es für Volljährige, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier keinen Wohnsitz begründen.9

Dieser Touristenschein gilt ein Jahr, aber höchstens drei Monate, die du selbst wählst.9 Der Antrag läuft über die Gemeinde.7

Weitere Gruppen ohne Prüfung

Ohne Fischerprüfung kann der Schein außerdem unter anderem Menschen mit einer amtlich festgestellten Behinderung ab einem Grad von 80 erhalten, ebenso Fischwirte und Diplomaten.9 Das ist trotzdem ein Fischereischein, nur ohne Prüfung.

Wer darf was?

PersonengruppeVoraussetzungErlaubnisschein nötig?
Erwachsene mit FischerprüfungFischereischein und Fischereiabgabe2Ja, außer sie sind selbst Berechtigte oder Pächter10
Kinder und Jugendliche, 7 bis 17 JahreVerantwortliche Begleitung durch einen volljährigen Scheininhaber3Am Gewässer in der Regel ja, die Genehmigung der Behörde für den Aussteller entfällt107
Kinder unter 7 JahrenKeine Ausnahme im Gesetz, nur ZuschauenNicht relevant
Helfer ohne HandangelDer Scheininhaber ist dabei2Nein, wenn du Helfer des Berechtigten oder Pächters bist10
Geschlossener Teich, ohne HandangelKein Fischereischein2Erlaubnis des Betreibers
Geschlossener Teich, mit HandangelFischereischein nötig2Erlaubnis des Betreibers
Touristen ohne Wohnsitz in DeutschlandTouristenschein, max. 3 Monate9Ja
Erwachsene mit Behinderung, GdB ab 80Fischereischein ohne Prüfung9Ja

Erlaubnisschein und Fischereischein

Beide Papiere sind etwas Verschiedenes, und du brauchst meistens beide.

  • Fischereischein: Staatlicher Befähigungsnachweis. Du bekommst ihn nach der Fischerprüfung, er gilt in ganz Bayern.6
  • Erlaubnisschein (Angelkarte): Die Erlaubnis des Gewässerinhabers, an einer bestimmten Stelle zu fischen. Er gilt höchstens drei Jahre.10

Wer fischt, ohne selbst Fischereiberechtigter oder Pächter zu sein, muss einen gültigen Erlaubnisschein dabeihaben. Er ist auf Verlangen der Kontrolle vorzulegen.10

Der Fischereischein ersetzt die Karte also nicht, und die Karte ersetzt nicht den Schein. Wo es welche Karten gibt, zeigt der Überblick der Angelseen in Bayern. Was beides kostet, steht im Artikel Angelschein Bayern: Kosten.

Strafen und Bußgelder

Ohne Schein zu angeln kann zwei Folgen haben, je nachdem, was du falsch gemacht hast.

§
Fehlt der Fischereischein, droht ein Bußgeld bis 7.500 Euro. Bei Vorsatz kann das Angelgerät eingezogen werden.

Ordnungswidrigkeit nach dem BayFiG

Wer fischt und den gültigen Fischereischein oder den Nachweis der Fischereiabgabe nicht vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt bis zu 7.500 Euro.4

Den gleichen Rahmen gibt es, wenn du ohne gültigen Erlaubnisschein fischst oder ihn nicht vorzeigen kannst.4

Wer fertiges Fanggerät an einem Fischwasser mitführt, ohne dort fischen zu dürfen, kann ebenfalls ein Bußgeld bekommen. Hier nennt das Gesetz keinen eigenen Höchstbetrag. Dann gilt der allgemeine Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes bis 1.000 Euro.411

Bei Vorsatz kann zusätzlich das Angelgerät eingezogen werden.4

Fischwilderei nach dem Strafgesetzbuch

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt, etwa an einem fremden Gewässer ohne Erlaubnis, begeht Fischwilderei. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.5

Nur in zwei Fällen wird die Tat allein auf Antrag verfolgt: wenn der Täter ein Angehöriger des Verletzten ist oder wenn er an dem Ort in beschränktem Umfang fischen durfte.12

Der wichtigste Unterschied: Fehlt nur der Fischereischein, liegt meist eine Ordnungswidrigkeit vor. Fehlt die Erlaubnis des Gewässerinhabers, droht zusätzlich ein Strafverfahren. Welche Folge im Einzelfall eintritt, entscheidet die Kreisverwaltungsbehörde bzw. die Staatsanwaltschaft.

Der legale Weg: Fischerprüfung

Wer dauerhaft angeln will, kommt an der Fischerprüfung kaum vorbei. Sie ist online am Computer in einem Prüfungslokal zu absolvieren, du brauchst mindestens 45 von 60 Fragen richtig, in keinem Fachgebiet darf mehr als die Hälfte falsch sein.13

Mindestens zwölf Jahre alt musst du am Prüfungstag sein.6 Aktuelle Wochen und Orte stehen im Artikel Fischerprüfung Bayern Termine.

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Jede Probeprüfung zieht wie am Prüfungs-PC je 12 Fragen aus den fünf Fachgebieten, du hast 60 Minuten Zeit.

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Der Trainer zeigt dir für jedes der fünf Fachgebiete, wie sicher du schon bist.

So siehst du rechtzeitig, ob etwa Fischkunde oder das Fischereirecht noch wackelt.

Falsche Antworten kommen wieder

Der Trainer merkt sich, was du schon kannst. Fragen, die du falsch hattest, tauchen wieder auf, bis sie sitzen.

Bei jeder Frage siehst du außerdem, wie oft andere danebenliegen und welche Antwort sie verwechseln.

Lernplan bis zum Prüfungstermin

Trag dein Prüfungsdatum ein, dann verteilt der Trainer die Fragen auf die verbleibenden Tage.

Statt alles am letzten Abend zu pauken, wartet jeden Tag eine kleine Runde.

Die Termine findest du im Artikel Fischerprüfung Bayern Termine.

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Häufige Fragen

Darf man in Bayern ohne Angelschein angeln?

Nein, außer in den Ausnahmen: als Kind von 7 bis 17 Jahren mit volljährigem Scheininhaber, als Helfer ohne Handangel, in geschlossenen Teichen ohne Handangel oder mit Touristenschein.23

Wie heißt der Angelschein in Bayern offiziell?

Fischereischein. Die Karte für das Gewässer heißt Erlaubnisschein, im Alltag Angelkarte.102

Was passiert, wenn man ohne Angelschein erwischt wird?

Es droht ein Bußgeld bis 7.500 Euro. Fischst du zusätzlich ohne Erlaubnis am fremden Gewässer, kommt Fischwilderei in Betracht.45

Ab welchem Alter dürfen Kinder in Bayern angeln?

Ab dem vollendeten siebten Lebensjahr, wenn ein volljähriger Fischereischeininhaber verantwortlich dabei ist. Einen Jugendfischereischein gibt es seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr.31

Brauche ich einen Angelschein am privaten Forellenteich?

Mit der Handangel ja. Ohne Handangel nur dann nicht, wenn der Teich ein geschlossenes Gewässer ist.28

Gibt es einen Urlauberfischereischein?

Einen Touristenschein ohne Prüfung gibt es für Volljährige ohne Wohnsitz in Deutschland. Er gilt ein Jahr und höchstens drei Monate.9

Quellen

  1. Landeshauptstadt München: Jugendfischereischein beantragen (stadt.muenchen.de)
  2. Bayerisches Fischereigesetz, Art. 46: Fischereischeinpflicht (gesetze-bayern.de)
  3. Bayerisches Fischereigesetz, Art. 47: Gültigkeitsdauer; Fischereiausübung durch Minderjährige (gesetze-bayern.de)
  4. Bayerisches Fischereigesetz, Art. 66: Ordnungswidrigkeiten (gesetze-bayern.de)
  5. Strafgesetzbuch § 293: Fischwilderei (gesetze-im-internet.de)
  6. Bayerisches Fischereigesetz, Art. 48: Fischerprüfung (gesetze-bayern.de)
  7. Verwaltungsportal Bayern: Fischereischein beantragen (Leistungsbeschreibung, Stand Mai 2026) (verwaltung.bund.de)
  8. Bayerisches Fischereigesetz, Art. 2: Geschlossene Gewässer (gesetze-bayern.de)
  9. AVBayFiG § 3: Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung (gesetze-bayern.de)
  10. Bayerisches Fischereigesetz, Art. 26: Erlaubnisscheine (gesetze-bayern.de)
  11. Ordnungswidrigkeitengesetz § 17: Höhe der Geldbuße (gesetze-im-internet.de)
  12. Strafgesetzbuch § 294: Strafantrag (gesetze-im-internet.de)
  13. AVBayFiG § 8: Ergebnis der Prüfung, Zeugnis (gesetze-bayern.de)