Frage 5002 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Welche Tiere sind in Bayern Gegenstand des Fischereirechts?
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Richtige Antwort zu Frage 5002
- A: Fische, Neunaugen, Krebse, Fluss-, Teich- und Perlmuscheln sowie Fischnährtiere
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
- 5003In wessen Eigentum stehen wildlebende Fische in nicht geschlossenen Gewässern?
- 5004Gilt in Bayern an bestimmten Gewässern das Recht des freien Fischfangs?
- 5005Das Fischereirecht erstreckt sich in Bayern auch auf
- 5006Wer darf in Bayern Krebse fangen?
- 5007Erstreckt sich das Fischereirecht auch auf Fischlaich?
- 5008Bezieht sich das Hege- und Aneignungsrecht des Fischereiberechtigten auch auf Fluss- und Teichmuscheln?