Fischerprüfung Bayern, Fischereirecht und Rechtskunde: alle 222 Fragen
Alle Fragen aus dem Bereich Fischereirecht und Rechtskunde zum Fischerprüfung Bayern, jede mit der richtigen Antwort.
- 5001Was ist Inhalt und Gegenstand des Fischereirechts?
- 5002Welche Tiere sind in Bayern Gegenstand des Fischereirechts?
- 5003In wessen Eigentum stehen wildlebende Fische in nicht geschlossenen Gewässern?
- 5004Gilt in Bayern an bestimmten Gewässern das Recht des freien Fischfangs?
- 5005Das Fischereirecht erstreckt sich in Bayern auch auf
- 5006Wer darf in Bayern Krebse fangen?
- 5007Erstreckt sich das Fischereirecht auch auf Fischlaich?
- 5008Bezieht sich das Hege- und Aneignungsrecht des Fischereiberechtigten auch auf Fluss- und Teichmuscheln?
- 5009Welche Tierart ist Gegenstand des Fischereirechts?
- 5010Wenn im Bayerischen Fischereigesetz der Begriff „Fische “gebraucht wird, gilt dies als Sammelbegriff für
- 5011Besteht für den Fang von Fischnährtieren eine Fischereischeinpflicht?
- 5012Darf der Fischereiausübungsberechtigte dem Gewässer Fischnährtiere mit Ausnahme bestandsgefährdeter Arten entnehmen?
- 5013Darf der Fischereiberechtigte anderen Personen gestatten, aus dem Gewässer Fischnährtiere mit Ausnahme bestandsgefährdeter Arten zu entnehmen?
- 5014Für die Entnahme von nicht bestandsgefährdeten Fischnährtieren aus einem Fischwasser wird folgendes benötigt:
- 5015Welche Aussage gehört zum gesetzlichen Hegeziel?
- 5016Was bedeutet „aneignen“ im Fischereirecht?
- 5017Was versteht man unter Hege?
- 5018Ist mit dem Fischereirecht auch die Pflicht zur Hege verbunden?
- 5019Was bedeutet Hegepflicht?
- 5020Welche Gewässer zählt man stets zu den geschlossenen Gewässern?
- 5021Ein Angler fischt unbefugt in einem Bach, hat aber noch nichts gefangen. Liegt eine Straftat vor?
- 5022Wer sich widerrechtlich Fische aus einem geschlossenen Gewässer aneignet, begeht
- 5023Wer ist, soweit kein selbstständiges Fischereirecht eines anderen besteht, in einem Gewässer fischereiberechtigt?
- 5024Was sind selbstständige Fischereirechte?
- 5025Ein Fischwasser tritt über die Ufer. Dürfen Vorrichtungen angebracht werden, die die Rückkehr des Wassers und der Fische in das Wasserbett verhindern?
- 5026Wenn ein Fischwasser über seine Ufer tritt, ist dann der im Fischwasser Fischereiberechtigte befugt, auf dem überfluteten Grundstück zu fischen?
- 5027Wie lange darf sich der Fischereiberechtigte Fische aneignen, die nach Rückgang der Überflutung in Vertiefungen ohne fortdauernde Verbindung mit dem Fischwasser verblieben sind?
- 5028Ab welchem räumlichen Umfang liegt in einem Fließgewässer in der Regel ein selbstständiger Fischereibetrieb vor?
- 5029Welcher Form bedarf ein Fischereipachtvertrag zu seiner Gültigkeit?
- 5030Welche Aussage ist richtig? Fischereipachtverträge sind gemäß dem Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) abzuschließen
- 5031Fischereipächter eines Fließgewässers darf nur sein, wer
- 5032Welche Aussage zur Fischereipacht ist richtig?
- 5033Welche Personen dürfen zur Fischereipacht eines Flusses nicht zugelassen werden?
- 5034Vier Angler wollen zusammen ein Fließgewässer pachten. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- 5035Was kann der Verpächter eines Fischereirechts tun, wenn dem Pächter während der Pachtzeit der Fischereischein entzogen wird?
- 5036Was ist bei Unterverpachtung eines Fischereirechts zu beachten?
- 5037Wozu dient die Fischereiabgabe?
- 5038Wer stellt einen Fischereierlaubnisschein aus?
- 5039Dürfen für mehrere Fischwasser gemeinsam Erlaubnisscheine (Sammelerlaubnisscheine) ausgestellt werden?
- 5040Welche Behörde ist für die Genehmigung von Fischereierlaubnisscheinen zuständig?
- 5041Welche Fischereierlaubnisscheine bedürfen keiner Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde?
- 5042Benötigt der Inhaber eines Jugendfischereischeins zum Fischen einen Erlaubnisschein?
- 5043In welchem Fall benötigt der Fischer zur Ausübung der Fischerei keinen Fischereierlaubnisschein?
- 5044Unter welchen Voraussetzungen genehmigt die Kreisverwaltungsbehörde die Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen?
- 5045Wie viele Fischereischeininhaber dürfen maximal in Begleitung des Fischereiberechtigten oder des Fischereipächters den Fischfang mit der Handangel ohne Erlaubnisschein ausüben?
- 5046Müssen Erlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen durch die Kreisverwaltungsbehörde genehmigt und bestätigt werden?
- 5047Wer ist in Bayern für die Erteilung der Fischereischeine zuständig?
- 5048Kann ein Fischereischein auch Personen versagt werden, welche die bayerische Fischerprüfung bestanden haben?
- 5049Ist für das Fischen mit der Handangel in einem künstlich angelegten Fischteich ein Fischereischein erforderlich?
- 5050Darf der Helfer eines Fischereischeininhabers den Köderfischfang mit der Handangel ohne Fischereischein ausüben?
- 5051Ein Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein) kann frühestens ausgestellt werden
- 5052Welche Besonderheit hat der Jugendfischereischein gegenüber einem vollgültigen Fischereischein?
- 5053Für welchen Zeitraum gilt der Jugendfischereischein?
- 5054Welche Nachweise muss man beim Angeln mit sich führen?
- 5055Wem steht das Uferbetretungsrecht an einem bestimmten Gewässer zu?
- 5056Beim Befahren von Wegen am Gewässer mit Kraftfahrzeugen
- 5057Darf ein Angler ein Ufergrundstück, das außer auf der Uferseite mit einem stabilen Holzlattenzaun eingefriedet ist, zum Angeln betreten?
- 5058Sie wollen sich im Frühjahr an einem See einen Angelplatz schaffen. Dürfen Sie zu diesem Zweck im April eine Schneise im Schilfbestand freischneiden?
- 5059Was kann in Fischschonbezirken während der von der Verwaltungsbehörde bestimmten Zeit beschränkt oder verboten werden?
- 5060Welche Behörde kann eine Fischwasserstrecke in nicht geschlossenen Gewässern und in naturnahen geschlossenen Gewässern von erheblicher Größe zum Laichschonbezirk erklären?
- 5061Welche Arten von Schonbezirken kann die Kreisverwaltungsbehörde zur Erhaltung und Förderung der Fischerei in nicht geschlossenen Gewässern und in naturnahen geschlossenen Gewässern von erheblicher Größe durch Rechtsverordnung bestimmen?
- 5062Wer kann als Fischereiaufseher bestellt werden?
- 5063Der bestellte Fischereiaufseher erhält von der Kreisverwaltungsbehörde
- 5064Wem ist bei der Ausübung des Fischfangs der Fischereischein auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen?
- 5065Kann der bestellte Fischereiaufseher die Herausgabe verbotswidrig gefangener Fische verlangen?
- 5066Sie angeln an einem See und werden von einem bestellten Fischereiaufseher kontrolliert. Darf er die von Ihnen gefangenen Fische besichtigen?
- 5067Wer kann für Fische, Krebse und Muscheln ohne Schonmaß und Schonzeit im Einzelfall vorübergehend Schonmaße und Schonzeiten festsetzen?
- 5068Was geschieht mit lebensfähigen Fischen, die außerhalb eines Fischnotstandes unter dem Schonmaß oder während der Schonzeit gefangen werden?
- 5069Welcher Fisch ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5070Welcher Fisch ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5071Welcher Fisch ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5072Welcher Fisch ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5073Welche Schonzeit ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den Frauennerfling festgesetzt?
- 5074Welche Schonzeit hat die Malermuschel nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5075Welche Schonzeit hat die Barbe nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5076Welche Schonzeit hat die Mairenke (Seelaube) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5077Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) vom 1. Oktober bis 15. März Schonzeit?
- 5078Ist in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Brachse eine Schonzeit festgesetzt?
- 5079Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?
- 5080Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?
- 5081Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?
- 5082Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?
- 5083Welche Arten sind nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5084Darf die Malermuschel als Köder für den Fang von Karpfen verwendet werden?
- 5085Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5086Welche karpfenartigen Fische (Cypriniden) sind nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5087Welche Barscharten sind nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5088Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?
- 5089Wann hat die Äsche nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) Schonzeit?
- 5090Welche Schonzeit haben Renken (Felchen) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5091Wann hat der Hecht nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) Schonzeit?
- 5092Wie ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) die Schonzeit für Zander festgelegt?
- 5093Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5094Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5095Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5096Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5097Welche Schonzeit hat der männliche Edelkrebs nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5098Wie wird das Schonmaß eines Fisches nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgestellt?
- 5099Wie wird das Schonmaß bei Krebsen nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgestellt?
- 5100Welches Schonmaß hat der Schied (Rapfen) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5101Welches Schonmaß hat die Nase nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5102Welches Schonmaß hat der Hecht nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5103Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 50 cm?
- 5104Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 60 cm?
- 5105Welche Fischarten haben nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) dasselbe Schonmaß?
- 5106Welche der genannten Fischarten hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) das höchste Schonmaß?
- 5107Welche der genannten Fischarten hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) das höchste Schonmaß?
- 5108Welche der genannten Fischarten hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) das höchste Schonmaß?
- 5109Welches Schonmaß hat der Karpfen nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5110Welches Schonmaß hat der Seesaibling nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5111Was hat mit einem untermaßigen oder während der Schonzeit unbeabsichtigt gefangenen Fisch, der nicht mehr lebensfähig ist, zu geschehen?
- 5112Welches Schonmaß hat der Nerfling (Aland) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5113Welches Schonmaß hat der Zander nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5114Welcher Fisch hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 30 cm?
- 5115Welches Schonmaß hat der Edelkrebs nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
- 5116Welche Fischarten haben nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 30 cm?
- 5117Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein Schonmaß von 35 cm?
- 5118In welcher Rechtsvorschrift sind die Schonmaße und Schonzeiten der Fische, Krebse und Muscheln geregelt?
- 5119Die in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgelegten Vorschriften über Schonmaße und Schonzeiten für Fische werden nicht angewandt
- 5120Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Bachforelle festgesetzt?
- 5121Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Äsche festgesetzt?
- 5122Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den Huchen festgesetzt?
- 5123Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Barbe festgesetzt?
- 5124Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den weiblichen Edelkrebs festgesetzt?
- 5125Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) keine Fangbeschränkung nach Schonzeit und Schonmaß?
- 5126Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) keine Fangbeschränkung nach Schonzeit und Schonmaß?
- 5127Welcher Fisch darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nach dem Fang in der Forellenregion auf keinen Fall zurückgesetzt werden?
- 5128Für welche Tierart gilt in der Forellenregion der Fließgewässer keine Schonbestimmung?
- 5129In welchen Gewässern gelten für Hechte und Aale keine Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß?
- 5130In welchen Fällen sind Gemeinschaftsfischen im Sinne der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) zulässig?
- 5131Wann sind Gemeinschaftsfischen unzulässig?
- 5132Ist das Fischen nach einer Besatzmaßnahme mit fangfähigen Fischen auf die eingesetzte Fischart in nicht geschlossenen Gewässern verboten?
- 5133Welche Fangarten und Fanggeräte sind erlaubt?
- 5134Welche Fangmittel sind verboten?
- 5135Welche Fischfangmethode ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) verboten?
- 5136Welche Angelmethode ist in Bayern verboten?
- 5137Welche Fischfangmethode ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) verboten?
- 5138Wie viele Angelhaken (Anbissstellen) darf eine Handangel höchstens haben?
- 5139Wie ist die Handangel zu beaufsichtigen?
- 5140Wie viele Handangeln darf ein Fischer nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) gleichzeitig einsetzen?
- 5141Wie viele Anbissstellen dürfen in Bayern maximal beim Fischen mit zwei Handangeln verwendet werden?
- 5142Wie viele Anbissstellen hat gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ein mit zwei Drillingen besetzter Wobbler?
- 5143Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) regelt für den Einsatz einer Handangel
- 5144Ist der Fischfang in Fischpässen nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) erlaubt?
- 5145Welcher Fisch darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?
- 5146Ist das Aussetzen nicht einheimischer Fischarten z.B. aus Aquarien oder Gartenteichen in einem Baggersee erlaubt?
- 5147Darf der Grasfisch in nicht geschlossene Gewässer eingesetzt werden?
- 5148Sind künstlich genetisch veränderte Fische als Besatzmaterial erlaubt?
- 5149Unter welcher Voraussetzung dürfen Fische als Besatz in nicht geschlossene Gewässer eingebracht werden?
- 5150Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht in Fließgewässer der Forellen- oder Äschenregion ausgesetzt werden?
- 5151Welche Tierart muss gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nach dem Fang in einem Fließgewässer der Forellen- oder Äschenregion zurückgesetzt werden?
- 5152Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?
- 5153Welche Fische dürfen in einem Fließgewässer mit einem sich selbst erhaltenden Bestand an Bachforellen oder Äschen gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ausgesetzt werden?
- 5154Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden, wenn dadurch das Leitbild der Nachhaltigkeit und das Hegeziel nicht beeinträchtigt werden?
- 5155Welcher Fisch darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?
- 5156Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in Baggerseen ausgesetzt werden?
- 5157Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?
- 5158Ab welchem Alter kann in Bayern für die Ausübung des Fischfangs ein Jugendfischereischein ausgestellt werden?
- 5159Muss der Fischereiberechtigte Aufzeichnungen über durchgeführte Besatzmaßnahmen führen und aufbewahren?
- 5160Worauf ist beim Besatz mit Coregonenarten, Seesaiblingen, Seeforellen und Bachforellen zu achten?
- 5161Dürfen Hechte in Seen ausgesetzt werden, in denen hauptsächlich Seeforellen und Seesaiblinge vorkommen?
- 5162Frauennerfling, Schrätzer, Streber und Zingel dürfen gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nur in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ausgesetzt werden, also nur
- 5163Welcher Grundsatz des Tierschutzgesetzes ist auch bei der Fischereiausübung zu beachten?
- 5164Hat das Tierschutzgesetz Bedeutung für den Angelfischer?
- 5165Wie sind Forellen unmittelbar vor dem Schlachten tierschutzgerecht zu betäuben?
- 5166Wer darf nach dem Tierschutzgesetz ein Wirbeltier töten?
- 5167Darf ein Fisch ohne vernünftigen Grund getötet werden?
- 5168Wer darf einen Fisch und damit ein Wirbeltier töten?
- 5169Müssen Fische, außer Aale und Plattfische, vor dem Schlachten betäubt werden?
- 5170Ein geangelter Aal kann tierschutzgerecht ohne Betäubung geschlachtet werden
- 5171Wie muss ein gefangener, überlebensfähiger Fisch, der zu schonen ist, behandelt werden?
- 5172Sie fangen am 15. Oktober beim Fliegenfischen eine Bachforelle mit 35 cm Länge. Die Forelle lässt sich problemlos vom Haken lösen. Wie verhalten Sie sich richtig?
- 5173Sie wollen Ende April in einem Forellenbach angeln. Welchen Fisch dürfen Sie nicht aus dem Bach fangen, um ihn als Köderfisch zu verwenden?
- 5174Sie angeln Anfang April in der Äschenregion eines Fließgewässers. Welchen gefangenen und lebensfähigen Fisch müssen Sie unverzüglich in das Gewässer zurücksetzen?
- 5175Sie fangen am 1. Januar eine Äsche mit 35 cm Länge. Die Äsche lässt sich problemlos vom Haken lösen. Wie verhalten Sie sich richtig?
- 5176Wie sind Speisekrebse tierschutzgerecht zu töten?
- 5177Wie dürfen lebende Krustentiere vorübergehend aufbewahrt werden?
- 5178Dürfen Seerosen in Altwässern gepflückt, ausgerissen, ausgegraben oder beschädigt werden?
- 5179An Ihrem Angelplatz wächst die Wasserschwertlilie. Dürfen Sie einzelne Stängel abpflücken?
- 5180Hecken und Feldgehölze in der freien Natur dürfen
- 5181Wer darf in Gewässern, die zur Fischerei benutzt werden, Molche, Frösche, Kröten und Unken fangen?
- 5182Ist die Wasserspitzmaus naturschutzrechtlich geschützt?
- 5183Welche Tierart ist naturschutzrechtlich besonders geschützt?
- 5184Gehören Rohrsänger und Wasseramseln zu den einheimischen, nicht jagdbaren wildlebenden Vögeln, die besonders geschützt sind?
- 5185Zählt die auch Fische fressende, wildlebende Ringelnatter zu den nach Naturschutzrecht geschützten Tierarten?
- 5186Darf der Fischereiberechtigte oder Fischereiausübungsberechtigte fischfressende Vögel (Fischadler, Eisvogel) töten oder fangen?
- 5187Dürfen Sie als Fischereiausübungsberechtigter an einem Fließgewässer Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), nachstellen, um Fischereischäden abzuwehren?
- 5188Als Fischereiausübungsberechtigter an einem kleinen See beobachten Sie im Frühjahr ein Haubentaucherpaar beim Nestbau. Wie dürfen Sie handeln?
- 5189Als Pächter eines Salmonidengewässers (Fluss) stellen Sie im Mai fest, dass sich an diesem Gewässer eine Reiherkolonie etabliert hat. Wie dürfen Sie handeln?
- 5190Was kann ein Fischereiberechtigter bei Schädigung seines Fischwassers durch nicht erlaubte Abwassereinleitung tun?
- 5191Was ist nach dem Wasserrecht Gemeingebrauch?
- 5192Als Fischereiausübender (Erlaubnisscheininhaber) beobachten Sie am Gewässer eine größere Anzahl sterbender und toter Fische. Welche Maßnahmen müssen Sie unverzüglich ergreifen?
- 5193Wem müssen gemäß Bayerischem Fischereigesetz (BayFiG) die Fischereiberechtigten, Fischereiausübenden, Fischereiaufseher und die sonstigen mit der Fischereiaufsicht beauftragten Personen unverzüglich Fischsterben anzeigen?
- 5194Das Einbringen toter Fische in nicht geschlossene Gewässer ist
- 5195Darf der Angler die Eingeweide getöteter Fische in nicht geschlossene Gewässer einbringen?
- 5196Nach Ablauf welcher Zeitdauer darf sich der Grundstückseigentümer Fische aneignen, die nach Rückgang einer Überflutung in Vertiefungen ohne Verbindung zum Fischwasser zurückgeblieben sind?
- 5197Aus welchem Grund muss ein gefangenes Bachneunauge schonend und unverzüglich in das Herkunftsgewässer zurückgesetzt werden?
- 5198Darf ein in einem Setzkescher gehälterter Fisch in das Fanggewässer zurückgesetzt werden?
- 5199Darf nach dem Bayerischen Fischereigesetz ein Helfer in Begleitung des Fischereiausübungsberechtigten ohne Fischereischein mit der Handangel fischen?
- 5200Warum ist es für die Fischerei wichtig, dass Fischereiaufseher eingesetzt werden?
- 5201Wer die Ausübung der Fischerei stört, indem er trotz Abmahnung Fische verscheucht oder die sachgerechte Verwendung eines Fanggeräts verhindert,
- 5202Welche Krebsart darf in Bayern keinesfalls zurückgesetzt werden?
- 5203Darf jemand ohne Fischereischein mit der Handangel in seinem Gartenteich angeln?
- 5204Welche Aussage ist für die Handhabung der Handangel richtig?
- 5205Der Angler fängt einen Waller mit 50 cm. Er muss
- 5206Feuer machen am Gewässer
- 5207Silagesickersaft
- 5208Welcher Fisch unterliegt gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) keiner Schonbestimmung?
- 5209Darf ein Angler, der im Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis ist, selbstständig Besatzmaßnahmen vornehmen?
- 5210Kann ein Erlaubnisscheininhaber ohne Funktion als Fischereiaufseher eine unbefugt fischende Person („Schwarzfischer“) zur Anzeige bringen?
- 5211Ein Angler hat einen Erlaubnisschein erworben, in dem keine Schonbestimmungen aufgeführt sind.
- 5212Muss der verantwortliche Begleiter eines Jugendlichen mit Jugendfischereischein einen auf seinen Namen lautenden Erlaubnisschein besitzen, wenn er nicht selbst angelt?
- 5213Darf ein 17-jähriger Inhaber eines Fischereischeins auf Lebenszeit einen Jugendlichen mit Jugendfischereischein beim Fischfang verantwortlich begleiten?
- 5214Ist in einer Bundesschifffahrtsstraße (z. B. Europakanal) die Hälterung der gefangenen Fische erlaubt?
- 5215Ein Landwirt holt mit einer Motorpumpe Wasser aus einem See, um damit sein angrenzendes Maisfeld zu bewässern. Ist dies im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Wasserrecht zulässig?
- 5216Was kann der Fischereiberechtigte gegen Fischprädatoren wie Reiher, Kormoran und Mink unternehmen?
- 5217Für die Schleie gilt nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
- 5218Dürfen elektrische Köder und Drohnen zum Fischen verwendet werden?
- 5219Welche Fischart ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
- 5220Welches Vergehen liegt vor, wenn ein Angler (zur Ausübung des Fischfangs Berechtigter) die erlaubte Fangmenge überschreitet?
- 5221Darf ein Fischereiaufseher im Rahmen einer Fischereikontrolle gefangene Fische in Behältern (auch im Kraftfahrzeug) besichtigen?
- 5222Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?