Frage 5063 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Der bestellte Fischereiaufseher erhält von der Kreisverwaltungsbehörde
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 5063
- C: ein Dienstabzeichen und einen Dienstausweis
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
- 5064Wem ist bei der Ausübung des Fischfangs der Fischereischein auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen?
- 5065Kann der bestellte Fischereiaufseher die Herausgabe verbotswidrig gefangener Fische verlangen?
- 5066Sie angeln an einem See und werden von einem bestellten Fischereiaufseher kontrolliert. Darf er die von Ihnen gefangenen Fische besichtigen?
- 5067Wer kann für Fische, Krebse und Muscheln ohne Schonmaß und Schonzeit im Einzelfall vorübergehend Schonmaße und Schonzeiten festsetzen?
- 5068Was geschieht mit lebensfähigen Fischen, die außerhalb eines Fischnotstandes unter dem Schonmaß oder während der Schonzeit gefangen werden?
- 5069Welcher Fisch ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?