Frage 5063 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Der bestellte Fischereiaufseher erhält von der Kreisverwaltungsbehörde

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 5063

  • C: ein Dienstabzeichen und einen Dienstausweis
Weiter zu Frage ›