Frage 5066 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Sie angeln an einem See und werden von einem bestellten Fischereiaufseher kontrolliert. Darf er die von Ihnen gefangenen Fische besichtigen?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 5066

  • A: Ja.
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