Frage 5067 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Wer kann für Fische, Krebse und Muscheln ohne Schonmaß und Schonzeit im Einzelfall vorübergehend Schonmaße und Schonzeiten festsetzen?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 5067

  • A: die Kreisverwaltungsbehörde durch befristete Anordnung
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