Frage 5062 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Wer kann als Fischereiaufseher bestellt werden?
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Richtige Antwort zu Frage 5062
- B: volljährige und zuverlässige Personen mit gültigem Fischereischein, die ausreichende Kenntnisse durch Bestehen eines Eignungstests nachgewiesen haben
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
- 5063Der bestellte Fischereiaufseher erhält von der Kreisverwaltungsbehörde
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- 5066Sie angeln an einem See und werden von einem bestellten Fischereiaufseher kontrolliert. Darf er die von Ihnen gefangenen Fische besichtigen?
- 5067Wer kann für Fische, Krebse und Muscheln ohne Schonmaß und Schonzeit im Einzelfall vorübergehend Schonmaße und Schonzeiten festsetzen?
- 5068Was geschieht mit lebensfähigen Fischen, die außerhalb eines Fischnotstandes unter dem Schonmaß oder während der Schonzeit gefangen werden?