Frage 5062 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Wer kann als Fischereiaufseher bestellt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 5062

  • B: volljährige und zuverlässige Personen mit gültigem Fischereischein, die ausreichende Kenntnisse durch Bestehen eines Eignungstests nachgewiesen haben
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