Frage 5061 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Arten von Schonbezirken kann die Kreisverwaltungsbehörde zur Erhaltung und Förderung der Fischerei in nicht geschlossenen Gewässern und in naturnahen geschlossenen Gewässern von erheblicher Größe durch Rechtsverordnung bestimmen?

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Richtige Antwort zu Frage 5061

  • C: Fisch- und Laichschonbezirke sowie Winterlager
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