Frage 5060 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Behörde kann eine Fischwasserstrecke in nicht geschlossenen Gewässern und in naturnahen geschlossenen Gewässern von erheblicher Größe zum Laichschonbezirk erklären?

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Richtige Antwort zu Frage 5060

  • A: Kreisverwaltungsbehörde
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