Frage 5060 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Welche Behörde kann eine Fischwasserstrecke in nicht geschlossenen Gewässern und in naturnahen geschlossenen Gewässern von erheblicher Größe zum Laichschonbezirk erklären?
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Richtige Antwort zu Frage 5060
- A: Kreisverwaltungsbehörde
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
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- 5063Der bestellte Fischereiaufseher erhält von der Kreisverwaltungsbehörde
- 5064Wem ist bei der Ausübung des Fischfangs der Fischereischein auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen?
- 5065Kann der bestellte Fischereiaufseher die Herausgabe verbotswidrig gefangener Fische verlangen?
- 5066Sie angeln an einem See und werden von einem bestellten Fischereiaufseher kontrolliert. Darf er die von Ihnen gefangenen Fische besichtigen?