Frage 5064 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Wem ist bei der Ausübung des Fischfangs der Fischereischein auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen?
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Richtige Antwort zu Frage 5064
- C: den Polizeibeamten, Fischereiaufsehern, Fischereiberechtigten und Fischereipächtern
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
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- 5068Was geschieht mit lebensfähigen Fischen, die außerhalb eines Fischnotstandes unter dem Schonmaß oder während der Schonzeit gefangen werden?
- 5069Welcher Fisch ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont?
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