Frage 5064 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Wem ist bei der Ausübung des Fischfangs der Fischereischein auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen?

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Richtige Antwort zu Frage 5064

  • C: den Polizeibeamten, Fischereiaufsehern, Fischereiberechtigten und Fischereipächtern
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