Frage 5043 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

In welchem Fall benötigt der Fischer zur Ausübung der Fischerei keinen Fischereierlaubnisschein?

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Richtige Antwort zu Frage 5043

  • C: wenn er selbst Inhaber des Fischereirechts oder Pächter des Fischwassers ist
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