Frage 5046 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Müssen Erlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen durch die Kreisverwaltungsbehörde genehmigt und bestätigt werden?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 5046

  • A: nein
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