Frage 5052 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Besonderheit hat der Jugendfischereischein gegenüber einem vollgültigen Fischereischein?

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Richtige Antwort zu Frage 5052

  • B: Er berechtigt zur Ausübung des Fischfanges nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
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