Frage 5054 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Welche Nachweise muss man beim Angeln mit sich führen?
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Richtige Antwort zu Frage 5054
- A: den Fischereischein und den Erlaubnisschein (sofern nicht befreit von der Erlaubnisscheinpflicht)
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
- 5055Wem steht das Uferbetretungsrecht an einem bestimmten Gewässer zu?
- 5056Beim Befahren von Wegen am Gewässer mit Kraftfahrzeugen
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- 5058Sie wollen sich im Frühjahr an einem See einen Angelplatz schaffen. Dürfen Sie zu diesem Zweck im April eine Schneise im Schilfbestand freischneiden?
- 5059Was kann in Fischschonbezirken während der von der Verwaltungsbehörde bestimmten Zeit beschränkt oder verboten werden?
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