Frage 5054 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Nachweise muss man beim Angeln mit sich führen?

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Richtige Antwort zu Frage 5054

  • A: den Fischereischein und den Erlaubnisschein (sofern nicht befreit von der Erlaubnisscheinpflicht)
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