Frage 5048 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Kann ein Fischereischein auch Personen versagt werden, welche die bayerische Fischerprüfung bestanden haben?

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Richtige Antwort zu Frage 5048

  • B: ja, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ungeeignet sind
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