Frage 5048 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Kann ein Fischereischein auch Personen versagt werden, welche die bayerische Fischerprüfung bestanden haben?
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Richtige Antwort zu Frage 5048
- B: ja, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ungeeignet sind
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