Frage 5042 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Benötigt der Inhaber eines Jugendfischereischeins zum Fischen einen Erlaubnisschein?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 5042
- C: ja
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
- 5043In welchem Fall benötigt der Fischer zur Ausübung der Fischerei keinen Fischereierlaubnisschein?
- 5044Unter welchen Voraussetzungen genehmigt die Kreisverwaltungsbehörde die Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen?
- 5045Wie viele Fischereischeininhaber dürfen maximal in Begleitung des Fischereiberechtigten oder des Fischereipächters den Fischfang mit der Handangel ohne Erlaubnisschein ausüben?
- 5046Müssen Erlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen durch die Kreisverwaltungsbehörde genehmigt und bestätigt werden?
- 5047Wer ist in Bayern für die Erteilung der Fischereischeine zuständig?
- 5048Kann ein Fischereischein auch Personen versagt werden, welche die bayerische Fischerprüfung bestanden haben?