Frage 5044 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Unter welchen Voraussetzungen genehmigt die Kreisverwaltungsbehörde die Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen?
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Richtige Antwort zu Frage 5044
- B: wenn dadurch keine Nachteile für das Fischwasser und für die mit ihm zusammenhängenden Fischwasser zu befürchten sind
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