Frage 5041 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Fischereierlaubnisscheine bedürfen keiner Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 5041

  • A: Erlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen
Weiter zu Frage ›