Frage 5163 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welcher Grundsatz des Tierschutzgesetzes ist auch bei der Fischereiausübung zu beachten?

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Richtige Antwort zu Frage 5163

  • B: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
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