Frage 5162 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Frauennerfling, Schrätzer, Streber und Zingel dürfen gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nur in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ausgesetzt werden, also nur
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Richtige Antwort zu Frage 5162
- B: im Einzugsgebiet der Donau.
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