Frage 5201 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Wer die Ausübung der Fischerei stört, indem er trotz Abmahnung Fische verscheucht oder die sachgerechte Verwendung eines Fanggeräts verhindert,
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Richtige Antwort zu Frage 5201
- A: verstößt gegen das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) und kann demzufolge wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht werden.
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