Frage 5206 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Feuer machen am Gewässer
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Richtige Antwort zu Frage 5206
- B: erfordert die Zustimmung des Grundstücksberechtigten und darf nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen.
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
- 5207Silagesickersaft
- 5208Welcher Fisch unterliegt gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) keiner Schonbestimmung?
- 5209Darf ein Angler, der im Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis ist, selbstständig Besatzmaßnahmen vornehmen?
- 5210Kann ein Erlaubnisscheininhaber ohne Funktion als Fischereiaufseher eine unbefugt fischende Person („Schwarzfischer“) zur Anzeige bringen?
- 5211Ein Angler hat einen Erlaubnisschein erworben, in dem keine Schonbestimmungen aufgeführt sind.
- 5212Muss der verantwortliche Begleiter eines Jugendlichen mit Jugendfischereischein einen auf seinen Namen lautenden Erlaubnisschein besitzen, wenn er nicht selbst angelt?