Frage 5212 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Muss der verantwortliche Begleiter eines Jugendlichen mit Jugendfischereischein einen auf seinen Namen lautenden Erlaubnisschein besitzen, wenn er nicht selbst angelt?

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Richtige Antwort zu Frage 5212

  • A: nein
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