Frage 5213 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Darf ein 17-jähriger Inhaber eines Fischereischeins auf Lebenszeit einen Jugendlichen mit Jugendfischereischein beim Fischfang verantwortlich begleiten?
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Richtige Antwort zu Frage 5213
- A: nein
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