Frage 5213 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Darf ein 17-jähriger Inhaber eines Fischereischeins auf Lebenszeit einen Jugendlichen mit Jugendfischereischein beim Fischfang verantwortlich begleiten?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 5213

  • A: nein
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