Frage 5217 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Für die Schleie gilt nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 5217

  • A: ein Schonmaß und eine Schonzeit.
Weiter zu Frage ›