Frage 5220 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welches Vergehen liegt vor, wenn ein Angler (zur Ausübung des Fischfangs Berechtigter) die erlaubte Fangmenge überschreitet?

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Richtige Antwort zu Frage 5220

  • B: Es handelt sich um eine Straftat, die den Tatbestand der Fischwilderei oder Diebstahl erfüllt.
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