Frage 5215 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Ein Landwirt holt mit einer Motorpumpe Wasser aus einem See, um damit sein angrenzendes Maisfeld zu bewässern. Ist dies im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Wasserrecht zulässig?

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Richtige Antwort zu Frage 5215

  • B: Nein, der Gemeingebrauch erlaubt nur das Schöpfen mit Handgefäßen oder das direkte Tränken von Vieh.
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