Frage 5211 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Ein Angler hat einen Erlaubnisschein erworben, in dem keine Schonbestimmungen aufgeführt sind.

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Richtige Antwort zu Frage 5211

  • B: Es gelten für alle Fische die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße.
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