Frage 5210 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Kann ein Erlaubnisscheininhaber ohne Funktion als Fischereiaufseher eine unbefugt fischende Person („Schwarzfischer“) zur Anzeige bringen?

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Richtige Antwort zu Frage 5210

  • A: Ja, er kann eine Anzeige bei einer Polizeidienststelle vornehmen.
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