Frage 5209 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Darf ein Angler, der im Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis ist, selbstständig Besatzmaßnahmen vornehmen?

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Richtige Antwort zu Frage 5209

  • C: Nein, das darf nur der unbeschränkt Fischereiausübungsberechtigte.
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