Frage 5030 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Welche Aussage ist richtig? Fischereipachtverträge sind gemäß dem Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) abzuschließen
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Richtige Antwort zu Frage 5030
- A: für mindestens 10 Jahre und mit höchstens drei Personen als Pächter
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