Frage 5030 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Aussage ist richtig? Fischereipachtverträge sind gemäß dem Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) abzuschließen

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 5030

  • A: für mindestens 10 Jahre und mit höchstens drei Personen als Pächter
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