Frage 5032 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Aussage zur Fischereipacht ist richtig?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 5032

  • C: Die Verpachtung ist nur nach dem ganzen Inhalt des Fischereirechtes zulässig.
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