Frage 5152 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 5152

  • A: Steinkrebs
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