Frage 5157 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 5157

  • A: Schleie
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