Frage 5158 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Ab welchem Alter kann in Bayern für die Ausübung des Fischfangs ein Jugendfischereischein ausgestellt werden?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 5158
- A: ab vollendetem 10. Lebensjahr
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
- 5159Muss der Fischereiberechtigte Aufzeichnungen über durchgeführte Besatzmaßnahmen führen und aufbewahren?
- 5160Worauf ist beim Besatz mit Coregonenarten, Seesaiblingen, Seeforellen und Bachforellen zu achten?
- 5161Dürfen Hechte in Seen ausgesetzt werden, in denen hauptsächlich Seeforellen und Seesaiblinge vorkommen?
- 5162Frauennerfling, Schrätzer, Streber und Zingel dürfen gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nur in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ausgesetzt werden, also nur
- 5163Welcher Grundsatz des Tierschutzgesetzes ist auch bei der Fischereiausübung zu beachten?
- 5164Hat das Tierschutzgesetz Bedeutung für den Angelfischer?