Frage 5158 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Ab welchem Alter kann in Bayern für die Ausübung des Fischfangs ein Jugendfischereischein ausgestellt werden?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 5158

  • A: ab vollendetem 10. Lebensjahr
Weiter zu Frage ›