Frage 5154 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden, wenn dadurch das Leitbild der Nachhaltigkeit und das Hegeziel nicht beeinträchtigt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 5154

  • C: Nase
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