Frage 5130 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
In welchen Fällen sind Gemeinschaftsfischen im Sinne der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) zulässig?
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Richtige Antwort zu Frage 5130
- C: nur im Rahmen traditioneller Veranstaltungen und zur Erfüllung der Hegepflicht im Fanggewässer
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