Frage 5131 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Wann sind Gemeinschaftsfischen unzulässig?

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Richtige Antwort zu Frage 5131

  • C: innerhalb von vier Wochen nach einer Besatzmaßnahme, sofern nicht auszuschließen ist, dass neu eingesetzte Fische gefangen werden
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