Frage 5170 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Ein geangelter Aal kann tierschutzgerecht ohne Betäubung geschlachtet werden
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Richtige Antwort zu Frage 5170
- C: durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich oder Schnitt dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens.
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