Frage 5026 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Wenn ein Fischwasser über seine Ufer tritt, ist dann der im Fischwasser Fischereiberechtigte befugt, auf dem überfluteten Grundstück zu fischen?

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Richtige Antwort zu Frage 5026

  • B: ja, unter Beachtung der Grenzen fremder Fischwasser
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