Frage 5088 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Tierart darf gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in nicht geschlossenen Gewässern ausgesetzt werden?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 5088

  • A: Edelkrebs
Weiter zu Frage ›