Frage 5091 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Wann hat der Hecht nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) Schonzeit?

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Richtige Antwort zu Frage 5091

  • B: vom 15. Februar bis zum 30. April
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