Frage 5118 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

In welcher Rechtsvorschrift sind die Schonmaße und Schonzeiten der Fische, Krebse und Muscheln geregelt?

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Richtige Antwort zu Frage 5118

  • A: in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
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