Frage 5118 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
In welcher Rechtsvorschrift sind die Schonmaße und Schonzeiten der Fische, Krebse und Muscheln geregelt?
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Richtige Antwort zu Frage 5118
- A: in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
- 5119Die in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgelegten Vorschriften über Schonmaße und Schonzeiten für Fische werden nicht angewandt
- 5120Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Bachforelle festgesetzt?
- 5121Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Äsche festgesetzt?
- 5122Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den Huchen festgesetzt?
- 5123Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Barbe festgesetzt?
- 5124Welches Schonmaß und welche Schonzeit sind in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für den weiblichen Edelkrebs festgesetzt?