Frage 5119 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Die in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgelegten Vorschriften über Schonmaße und Schonzeiten für Fische werden nicht angewandt

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Richtige Antwort zu Frage 5119

  • C: bei teichwirtschaftlich genutzten Gewässern
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