Frage 5119 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Die in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgelegten Vorschriften über Schonmaße und Schonzeiten für Fische werden nicht angewandt
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Richtige Antwort zu Frage 5119
- C: bei teichwirtschaftlich genutzten Gewässern
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
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