Frage 5143 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) regelt für den Einsatz einer Handangel

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Richtige Antwort zu Frage 5143

  • B: die maximal zulässige Anzahl der Anbissstellen.
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