Frage 5187 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Dürfen Sie als Fischereiausübungsberechtigter an einem Fließgewässer Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), nachstellen, um Fischereischäden abzuwehren?
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Richtige Antwort zu Frage 5187
- B: nein
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