Frage 5191 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Was ist nach dem Wasserrecht Gemeingebrauch?
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Richtige Antwort zu Frage 5191
- A: die jedermann zustehende Befugnis, Gewässer ohne besondere Erlaubnis u.a. zum Baden und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft zu benützen
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
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