Frage 5099 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Wie wird das Schonmaß bei Krebsen nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgestellt?

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Richtige Antwort zu Frage 5099

  • A: Es wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich des Schwanzfächers gemessen.
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