Frage 5098 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Wie wird das Schonmaß eines Fisches nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) festgestellt?

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Richtige Antwort zu Frage 5098

  • A: Der Fisch wird von der Kopfspitze bis zum Ende des Körpers einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse gemessen.
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